Die Haftpflichtversicherung für Yachten bietet umfassenden Schutz bei Ansprüchen Dritter aufgrund von Personenschäden oder Sachschäden, die durch Sie als Skipper einer Yacht, Ihre Crewmitglieder oder andere mitversicherte Entitäten wie beispielsweise Ihre Yachtmanagement-Gesellschaft verursacht werden.
In unserer TOP-Deckung sind auch Haftpflichtansprüche untereinander mitversicherter Personen/Entitäten abgedeckt. Darüber hinaus erstreckt sich unsere TOP-Deckung auf Szenarien wie die gesetzliche Haftung beim Schleppen von Wasserskiläufern und Gleitschirmfliegern sowie auf Schäden, die während Segelregatten und Überführungsfahrten entstehen, und bietet somit robusten Schutz für eine Vielzahl maritimer Aktivitäten.
Wenn Sie eine Yacht mit Crew besitzen, kann auf Wunsch auch Ihr Haftungsrisiko als Arbeitgeber gegenüber Ihren Crewmitgliedern mitversichert werden – auch in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Maritime Labour Convention 2006, falls erforderlich.
Die maximalen Versicherungssummen in unserer Haftpflichtversicherung sind wie folgt:
Sealogy TOP Cover | Sealogy BASIC Cover | |
Personenschäden | 15.000.000 Euro | 15.000.000 Euro |
Personenschäden pro Person | 2.500.000 Euro | 1.000.000 Euro |
Wasserverschmutzung | 15.000.000 Euro | 15.000.000 Euro |
Sachschäden | 15.000.000 Euro | 15.000.000 Euro |
Vermögensschaden | 200.000 Euro | 25.000 Euro |
Mietschaden | 200.000 Euro | 200.000 Euro |
Sealogy TOP Cover | Sealogy BASIC Cover | |
Haftung des Skippers und anderer zur Führung des Schiffes berechtigter Personen | ||
Kostenfrei: Haftung für den Betrieb von Beibooten mit einer Antriebsleistung von bis zu: | 60hp | 5hp |
Haftung für den Betrieb von Beibooten | ||
Haftung aus dem Schleppen von Wasserskiläufern und Gleitschirmfliegern | ||
Haftung der Wasserskiläufer, solange sie vom Schiff gezogen werden (subsidiäre Deckung) | ||
Haftung für Schäden, die während der Teilnahme an Segelregatten oder den damit verbundenen Überführungsfahrten entstehen | ||
Haftung der versicherten Personen, wenn sie von einem in Not geratenen Boot zur Hilfeleistung aufgefordert werden und durch diese Hilfeleistung – z. B. durch eine Leinenverbindung – Schäden am havarierten Schiff entstehen | ||
Haftung für Vermögensschäden, die aus versicherten Ereignissen entstehen, die während der Laufzeit der Versicherungspolice eingetreten sind | ||
Haftung für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) | ||
Haftung des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen aus dem Führen oder Betrieb fremder Wasserfahrzeuge und/oder deren Ausrüstung, Inventar und Zubehör (subsidiäre Deckung) | ||
Haftpflichtansprüche von mitversicherten Personen untereinander für Personenschäden, die keine Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers sind, sowie Sachschäden | ||
Haftung für Schäden an gemieteten Lagerräumen und privaten Stegen (bis zu 200.000 Euro), die für private Zwecke zur Unterbringung oder Lagerung des Bootes gemietet wurden | ||