EIS heißt nun Sealogy!

Skipper-Haftpflichtversicherung: Unverzichtbarer Schutz

So wie niemand ein Auto ohne Haftpflichtversicherung fahren würde, ist es ebenso unverantwortlich, eine Yacht ohne Skipper-Haftpflichtversicherung zu chartern. Wir bei Sealogy kennen die besonderen Risiken, denen Skipper ausgesetzt sind, und bieten einen umfassenden Versicherungsschutz, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Als Skipper sind Sie persönlich haftbar für Schäden oder Verletzungen, die Sie durch Fahrlässigkeit verursachen, und setzen möglicherweise Ihr gesamtes Vermögen aufs Spiel. Obwohl Charteryachten eine Haftpflichtversicherung haben sollten, sieht die Realität oft anders aus, insbesondere bei ausländischen Versicherern, wo Deckungslücken üblich sind.

Als Kapitän einer Yacht tragen Sie ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber der Besatzung, den Gästen und dem Bootseigner. Sowohl Ihre Kompetenz als auch Ihr Verantwortungsbewusstsein sind Voraussetzungen für Ihren Job.

Während alle anderen sich entspannen und die Fahrt genießen, müssen Sie konzentriert und aufmerksam bleiben. Mit einem klaren Kopf können Sie in brenzligen Situationen schnelle Entscheidungen treffen. Doch diese Entscheidungen können auch schwerwiegende Folgen haben.

Unsere Skipper-Haftpflichtversicherung bietet:

  • Weltweite Deckung für Skipper, Crew und Gäste
  • Schutz vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Deckung für Schäden an der gecharterten Yacht aufgrund von grober Fahrlässigkeit
  • Haftung für die Nutzung des Beibootes der Yacht und für Wassersportaktivitäten
  • Ansprüche zwischen Besatzungsmitgliedern
  • Kaution im Falle einer Beschlagnahme des Schiffes

Wir bieten Ihnen eine Deckung von bis zu 10 Millionen Euro, damit Sie vor möglicherweise verheerenden finanziellen Folgen geschützt sind. Unsere Police ist so konzipiert, dass sie bestehende Versicherungen ergänzt und Ihnen die zusätzliche Sicherheit bietet, die Sie brauchen, wenn Sie in unbekannten Gewässern unterwegs sind. Mit der Skipper-Haftpflichtversicherung von Sealogy können Sie sich auf die Freude am Segeln konzentrieren, denn Sie wissen, dass Sie umfassend geschützt sind. Lassen Sie sich Ihr maritimes Erlebnis nicht durch Unsicherheiten trüben. Stechen Sie mit Zuversicht in See, unterstützt durch unser unermüdliches Engagement für Ihren Seelenfrieden und Ihre finanzielle Sicherheit.

Ihre Vorteile: Bei Sealogy vereinfachen wir Ihr Chartererlebnis durch umfassenden Schutz:

  • Absicherung relevanter persönlicher Risiken ohne lästiges Überprüfen des Kleingedruckten.
  • Verlässlicher Schutz vor potenziell existenzbedrohenden Haftungsansprüchen.
  • Wir managen Streitigkeiten mit gegnerischen Versicherern, auch im Ausland.

Kaufen Sie eine Skipper-Haftpflichtversicherung online

Warum ist eine Haftpflichtversicherung für Skipper ratsam?

Als Schiffsführer sind Sie für die Sicherheit Ihrer Besatzungsmitglieder, anderer Passagiere und des Schiffes verantwortlich. Zunächst müssen Sie natürlich nachweisen, dass Sie dazu in der Lage sind, indem Sie je nach Gewässer, das Sie befahren, einen Binnen- oder Seeschifferschein erwerben. Aber auch erfahrenen Skippern können Fehler mit fatalen Folgen unterlaufen. Haben Sie ein Boot für private Zwecke gechartert und Ihnen wurde gesagt, dass es durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist?

Wir empfehlen Ihnen, sich niemals auf eine solche Aussage zu verlassen! Oft decken diese Versicherungen nur geringe Summen ab, die bestenfalls kleinere Schäden regulieren. Da Sie als Skipper im Schadensfall allein haften, um Ihr Privatvermögen zu schützen, und weil Sie Ihren Törn unbesorgt genießen können. Bitte schließen Sie die erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung bei Sealogy.com ab. Es ist besser, mit einem Gefühl der Sicherheit zu segeln.

Welche Schäden sind abgedeckt und welche nicht?

Abgedeckt

Die erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus dem privaten, nichtgewerblichen Betrieb von gecharterten/ausländischen Segel- und Motoryachten. Die Versicherungssumme beträgt 3.000.000 EUR bzw. 6.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und zusätzlich 100.000 EUR für Vermögensschäden. Die Yachthaftpflicht- und Vollkaskoversicherung sind immer zur Vorleistung verpflichtet, so dass die Skipperhaftpflichtversicherung immer subsidiär zahlt. Darüber hinaus gelten als mitversichert:

  • Schäden an der gecharterten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit bis zu 550.000 EUR
  • Selbstbeteiligung im Schadensfall von 2.500 EUR
  • Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander bis zu 3.000.000 EUR bzw. 6.000.000 EUR
  • Bei Sachschäden, wenn sich der Betrag um 150 EUR je Schadenereignis erhöht, Kautionen bis zu 50.000 EUR bei Beschlagnahme in einem ausländischen Hafen
  • Ansprüche des Eigners wegen entgangener Chartereinnahmen infolge eines vom Skipper zu vertretenden erheblichen Yachtschadens bis zu 20.000 EUR. Der primäre Versicherungsnehmer trägt anteilig die Kosten für die ersten drei Tage, die durch den Charterausfall entstehen.
  • 1.000 EUR bei Unterbrechung des Törns aufgrund eines Schadens, der die Rückreise aufgrund der mangelnden Schiffbarkeit der Yacht unmöglich macht, für Hotel- und Reisekosten zum Stützpunkt

Nicht abgedeckt

Unter anderem sind die folgenden Schäden nicht durch die erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung gedeckt. Die vollständige Liste finden Sie in § 2 unserer erweiterten Skipper-Haftpflichtversicherungsbedingungen.

  • Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftung hinausgehen
  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Schäden, die Sie vorsätzlich verursachen
  • Haftpflichtansprüche aus Schäden, die bei der Teilnahme an Segel- oder Motorbootregatten oder bei den damit verbundenen Übungsfahrten entstehen, soweit sie nicht ausdrücklich in der Police vereinbart sind
  • Schäden an Ihrem eigenen oder geliehenen Eigentum oder an Gegenständen oder Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben: insbesondere Schäden an der gecharterten Yacht, deren Zubehör und Ausrüstung sowie Beibooten, sofern der Schaden am gecharterten Boot nicht grob fahrlässig verursacht wurde
  • Von Ihnen verursachte Schäden an bestimmten nahen Angehörigen
  • Haftpflichtansprüche aus Schäden, die durch den unsachgemäßen Umgang mit brennbaren oder explosiven Stoffen entstanden sind
  • das Führen eines Wasserfahrzeuges, wenn eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist und der verantwortliche Führer bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht im Besitz der behördlichen Erlaubnis ist
  • Schäden im Zusammenhang mit Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze, Bargeld, Kreditkarten, Wertpapiere usw.) und elektronischen Geräten